· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Mögliche Folgen der Krankenhausreform für den Chefarztvertrag: So könnten Chefärzte reagieren
von RA, FA ArbR, MedR und HGR, Benedikt Büchling, und Justus Böhm, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen, kanzlei-am-aerztehaus.de
| Der Entwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; Abruf-Nr. 50124581 ) dürfte nicht nur den Arbeitsalltag der Chefärzte betreffen, sondern auch arbeitsrechtliche Folgen haben ‒ bis hin zur (Änderungs-)Kündigung. Wie viele Chefärzte betroffen sein werden, wenn der Entwurf unverändert in Kraft tritt, ist zurzeit noch unklar. Wie sich betroffene Chefärzte im Notfall wehren können, zeigt dieser Beitrag. |
Diese arbeitsrechtlichen Folgen könnten sich für Chefärzte ergeben
Der Gesetzentwurf sieht explizit vor, dass kleinere Standorte fusioniert bzw. zusammengelegt werden, um eine qualitätsgesicherte medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Außerdem wird durch die vorgesehene Leistungsgruppenzuordnung einerseits eine stärkere Spezialisierung entstehen und andererseits werden gerade in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen bisher bestehende Fachbereiche zum Teil abgebaut. Damit können kündigungsrechtliche Folgen für den Chefarzt an kleineren Krankenhäusern wegen Personalüberhangs einhergehen.
Auch die Unwirtschaftlichkeit der eigenen Abteilung oder deren Herausnahme aus dem Krankenhausplan kann ein Erfordernis für eine betriebsbedingte (Änderungs-)Kündigung darstellen. Weitere Folgen können sich etwa in Form einer arbeitgeberseitigen Organisationsanweisung, einer Änderungskündigung oder einer Beendigungskündigung manifestieren. Schon jetzt sind aus der eigenen anwaltlichen Praxis mehrere vergleichbare Fälle bekannt.
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