· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Private Telefonate während OPs - LAG beurteilt Kündigung des Chefarztes als unzulässig
| Ein Chefarzt, der während seiner Operationen wiederholt private Handy-Telefonate führte, hätte deswegen nicht fristlos ohne vorherige Abmahnung entlassen werden dürfen. So lautet ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ( LAG) Mainz vom 22. Februar 2011 (Az: 3 Sa 474/09, Abruf-Nr. 112322 ). |
Der Fall
Im Streitfall wurde dem Chefarzt der Chirurgie eines katholischen Krankenhauses in Rheinland-Pfalz vorgeworfen, unter anderem mit seiner Frau private Telefonate geführt zu haben, während Patienten in Narkose und teils mit offener Operationswunde auf dem OP-Tisch lagen. Nach Zeugenaussagen geschah dies mehrmals täglich für jeweils mehrere Minuten. Als die Krankenhausleitung dies erfuhr, kündigte sie ihm fristlos. Begründung: Durch sein Verhalten habe der Arzt die Dauer von Operationen verlängert und das Risiko von Komplikationen in nicht akzeptabler Weise erhöht.
Der Chirurg ist verheiratet und hat zwei Kinder. Laut Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2005 war er ordentlich nicht mehr kündbar.
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