· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Unbegründete Änderungskündigung eines Chefarztvertrags ist unwirksam
von RA, FA MedR und ArbR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, kanzlei-am-aerztehaus.de
| Eine betriebsbedingte Änderungskündigung eines Chefarztes ist unwirksam, wenn das Änderungsangebot den außertariflichen Chefarztvertrag in ein tarifliches Gehaltsgefüge überführt, denn für eine Einbindung des Chefarztes auf Tarifniveau besteht kein Anlass. Das zeigt der folgende Fall, der in einem Vergleich endete. |
Sachverhalt
Der Chefarzt ist Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG-Chirurgie) und beim Krankenhausträger als Leiter der Klinik für MKG-Chirurgie beschäftigt. Sein Chefarztvertrag sieht neben einer Grundvergütung variable Vergütungsbestandteile in Form einer Beteiligungsvergütung für Wahlleistungen sowie eine Zielvereinbarungsregelung vor. Es handelt sich um ein außertarifliches Arbeitsverhältnis.
Der Träger kündigte das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht und bot dem Chefarzt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an. Die Kündigung begründete der Träger mit der beabsichtigten Schließung der vom Chefarzt geleiteten Klinik. Der Chefarzt erfuhr weder, zu welchem Zeitpunkt die Klinik geschlossen werden noch wie die Schließung in zeitlicher Hinsicht organisiert werden sollte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig