19.12.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Voraussetzungen der Änderungskündigung bei Minderleistung eines Arztes konkretisiert
| Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat herausgestellt, dass eine Änderungskündigung aus personenbedingten Gründen wegen Minderleistung sozial gerechtfertigt ist, wenn das Äquivalenzverhältnis zwischen den Erwartungen des Arbeitgebers und der Leistung des Arbeitnehmers auch prognostisch derart gestört ist, dass ein Festhalten am unveränderten Arbeitsvertrag unzumutbar wird und kein milderes Mittel zur Verfügung steht (Urteil vom 25. März 2014, Az. 6 Sa 357/13, Abruf-Nr. 141682 ). |
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