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  • · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Aufklärungsfehler vermeiden: Worauf ist bei minderjährigen Patienten zu achten?

    von Rechtsanwalt Rainer Hellweg, Kanzlei Schroeder-Printzen, Kaufmann & Kollegen, Hannover, www.spkt.de

    | Im Urteil vom 14. Dezember 2011 (Az: 1 U 172/05, Abruf-Nr. 121382 ) hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken mit der Frage zu beschäftigen, welche Anforderungen an eine hypothetische Einwilligung der Eltern eines Neugeborenen zu stellen sind. Auch wenn im dortigen Fall ein Haftungsanspruch im Ergebnis verneint wurde, werfen Aufklärung und Einwilligung bei minderjährigen Patienten nicht selten juristische Probleme auf. Worauf im Klinikalltag geachtet werden sollte, zeigt der folgende Artikel auf. |

    Der Fall

    Aufgrund einer Aortenisthmusstenose war bei dem Neugeborenen ein herzchirurgischer Eingriff vorgenommen worden. Postoperativ kam es zu einer Paraplegie und nachfolgend zu einer kompletten motorischen und sensiblen Querschnittslähmung unterhalb des elften Brustwirbels. In der Haftungsklage wurden von Patientenseite unter anderem Aufklärungsversäumnisse gerügt.

    Die Entscheidung

    Das OLG kam nach durchgeführter Beweisaufnahme und Sachverständigengutachten auch zu dem Ergebnis, dass eine hinreichende Aufklärung über das Risiko einer Querschnittslähmung nicht erfolgt war. Jedoch sah das Gericht dies nach den Grundsätzen einer sogenannten hypothetischen Einwilligung des Klägers - vertreten durch seine Eltern - als unbeachtlich an. Die Eltern sahen dies anders: Sie brachten vor, bei ordnungsgemäßer Aufklärung hätten sie sich für eine Verlegung in das Kinderherzzentrum entschieden.