· Fachbeitrag · Arzthaftung
Besondere Aufklärungspflichten bei Re-Operationen
von Rechtsanwalt Rainer Hellweg, Kanzlei Schroeder-Printzen, Kaufmann & Kollegen, Hannover, www.spkt.de
| Häufig treten Patienten mit komplizierten Erkrankungen an Chefärzte heran, weil sie die bestmögliche operative Versorgung wünschen. Gerade wenn schon Vor-Operationen stattfanden, die aber nicht den gewünschten Erfolg brachten, bestehen besondere Aufklärungspflichten. Dies gilt auch und insbesondere für Re-Operationen.r |
Mindestanforderungen an Aufklärung vor Operationen
Grundsätzlich verlangt die Rechtsprechung präoperativ eine Aufklärung über die operative Vorgehensweise und alle Risiken „im Großen und Ganzen“. Dabei müssen dem Patienten nicht alle medizinischen Details erläutert werden. Es muss ihm aber ein differenziertes und verständliches Bild von der Schwere und Richtung des Risikospektrums dargelegt werden. In den Gerichtsurteilen dazu findet sich häufig die Formulierung, dass die „Stoßrichtung“ der Risiken verdeutlicht werden muss.
Besonderer Maßstab bei Re-Operationen
Wenn ein Patient aus vorangegangenen Operationen bereits über den Verlauf der geplanten Operation und das Misserfolgsrisiko informiert ist, verringert sich die erforderliche Intensität der Aufklärung vor der Re-Operation. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich im Vergleich zu den vorherigen Operationen kein neues Risiko ergeben hat. Wenn jedoch die Erfolgschancen der Re-Operation herabgesetzt sind oder sogar nur eine relative Indikation für die Re-Operation besteht, muss besonders intensiv und umfassend aufgeklärt werden.
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