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  • 13.05.2021 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    BGH: Behandlungswunsch nach sekundärer Sectio ist haftungsrechtlich zu berücksichtigen!

    | In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Annahme eines Behandlungsfehlers bei dem dort durchgeführten Kaiserschnitt zurückgewiesen: Wenn sich die Ärzte noch spät auf den Wunsch der Patientin zu einer Sectio einließen, sei dagegen haftungsrechtlich im Regelfall nichts einzuwenden (BGH, Urteil vom 12.01.2021, Az. VI ZR 60/20). |