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  • 02.12.2016 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Dauerhafter Haarverlust nach Chemotherapie: Schmerzensgeld wegen fehlender Aufklärung

    | Auch wenn das Risiko im konkreten Fall gering ist, muss der Patient über die Möglichkeit eines dauerhaften Haarverlustes nach Chemotherapie explizit aufgeklärt werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Urteil vom 21.03.2016 (Az. 5 U 76/14) entschieden. Die Urteilsgründe wurden jüngst veröffentlicht. |