· Fachbeitrag · Arzthaftung
Neuere Gerichtsurteile zur Patientenaufklärung ‒ was Chefärztinnen und Chefärzte wissen sollten
von FA für FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover
| Neben Behandlungsfehlervorwürfen sind Aufklärungsrügen von Patientenseite häufig Gegenstand von Arzthaftungsprozessen. Einige aktuelle Gerichtsentscheidungen enthalten Beachtenswertes zum Thema Aufklärung: Inwieweit darf sich der aufklärende Arzt auf Formularbögen verlassen? Wer muss wann aufklären? Und wer haftet bei welchen Voraussetzungen für eine mangelhafte Aufklärung? Dieser Beitrag zeigt auf, was Chefärztinnen und Chefärzte wissen und ihren Mitarbeitern mitgeben sollten. |
BGH: Aus einem Aufklärungsformular muss realistische Risikoaufklärung hervorgehen
Wenn der behandelnde Arzt ein Aufklärungsformular verwendet, sollte er dieses in geeigneter Form patientenbezogen individualisieren. Er darf insbesondere die Risiken der angebotenen Behandlung nicht verharmlosen (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 16.08.2022, Az. VI ZR 342/21).
Patientin klagt wegen linksseitiger Hemiparese nach OP
Streitig war um die präoperative Aufklärung vor einem Eingriff zur Entfernung eines Tumors. Bei der OP wurde das Keilbeinflügelmeningeom mittels osteoplastischer Kraniotomie entfernt, wobei intraoperativ ein Mediagefäß im Rahmen der vorherigen Präparation durchtrennt wurde. Postoperativ zeigte sich ‒ wohl nach einem Mediateilinfarkt ‒ eine linksseitige Hemiparese, die auch in der Folgezeit bestehen blieb.
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