· Fachbeitrag · Arzthaftung
Was tun, wenn der Patient eine Behandlung oder die Aufklärung ablehnt?
von Rechtsanwalt Rainer Hellweg, Kanzlei Schroeder-Printzen, Kaufmann & Kollegen, Hannover, www.spkt.de
| Nicht selten kommt es vor, dass Patienten den ärztlichen Rat negieren oder Aufklärungshinweise erst gar nicht hören wollen. Als erster emotionaler Impuls mag angesichts der Unvernunft des Patienten der Arzt bestrebt sein, das Gespräch abzubrechen und die Zeit lieber dem nächsten Patienten zu widmen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, um eine „Haftungsfalle“ zu vermeiden. |
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Entgegen früherer Vorstellungen gibt es nach modernem - auch juristischem - Verständnis keine „Vernunfthoheit“ des Arztes. Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten folgt, dass dieser medizinisch indizierte Behandlungsmaßnahmen auch entgegen der Vernunft verweigern darf. Würde der Arzt trotzdem einen Heileingriff vornehmen, wäre mangels Einwilligung sogar der strafrechtliche Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.
Auf der anderen Seite bestehen nach der Rechtsprechung jedoch besondere Aufklärungspflichten, was die Situation haftungsrechtlich prekär macht. Hiernach muss der Arzt auf den Patienten mit Nachdruck einwirken und deutlich vor den Gefahren warnen, die durch das Unterlassen der ärztlichen Behandlung entstehen können. Ist etwa ein operativer Eingriff notwendig, muss dieser dem Patienten eindringlich nahe gelegt werden. Geschieht dies hinreichend und erleidet der Patient aufgrund seiner Verweigerungshaltung Gesundheitsschäden, kommt juristisch ein Mitverschulden des Patienten in Betracht. Dies geht haftungsrechtlich zu seinen Lasten - bis hin zum gänzlichen Entfall des Haftungsanspruchs.
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