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  • 23.08.2023 · Fachbeitrag · Bereitschaftsdienst

    Vertretungsweise Übernahme von Notdiensten ist selbstständige Tätigkeit

    | Die vertretungsweise Übernahme von Bereitschafts- und Notdiensten anstelle eines anderen zum Notdienst verpflichteten Arztes führt nicht zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis i. S. v. § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV (Sozialgericht [SG] Landshut, Urteil vom 03.03.2023, Az. S 1 BA 25/22). |