· Fachbeitrag · Berufsrecht
Ein wegen sexueller Belästigung verurteilter Arzt ist unwürdig für die Ausübung des Arztberufs
von RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin, matthias-losert.de
| Ein Arzt, der wegen sexueller Belästigung strafrechtlich verurteilt wurde, ist unwürdig, den Arztberuf weiter auszüben. Das musste ein niedergelassener Kinderarzt erfahren, der erfolglos gegen die Feststellung seiner Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs klagte (Verwaltungsgericht [VG] Münster, Urteil vom 17.04.2024, Az. 16 K 1372/23.T). Das Urteil ist gleichermaßen für niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte relevant. |
Strafrechtlich wegen sexueller Belästigung verurteilter Arzt klagt erfolglos gegen Feststellung seiner Unwürdigkeit
Ein als Kinderarzt tätiger Arzt wurde wegen sexueller Belästigung im Jahre 2020 vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Er hatte in mindestens sechs Fällen seine Auszubildende sexuell belästigt, indem er ihr an die Brüste und an das Gesäß gefasst und sie am bekleideten Vaginalbereich berührt hatte. Bei einer anderen Auszubildenden gab es vier Fälle sexueller Belästigungen: Einmal hatte der Arzt seinen Kopf zwischen die Brüste der Auszubildenden gelegt, zweimal ihr Gesäß gestreichelt und sie ein anderes Mal von hinten umfasst und dabei über ihre Brüste gestrichen. Der Arzt musste an die beiden durch seine Straftaten Geschädigten jeweils 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Nach der strafrechtlichen Verurteilung wurde 2022 die Approbation des Arztes widerrufen. Dagegen erhob der Arzt Klage vor dem Verwaltungsgericht. Parallel dazu wurde von der Ärztekammer auch noch ein berufsgerichtliches Verfahren gegen den Arzt eingeleitet. Das Berufsgericht entschied, dass der Arzt für die Ausübung seines Berufs unwürdig sei.
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