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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Sofortige Approbationsrücknahme bei Verdacht auf Kenntnismängel?

    von RA, FA MedR, Mediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann und RAin Victoria Hahn, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Auch wenn sich Zweifel an der fachlichen Qualifikation eines Arztes ergeben und festgestellt wird, dass die Ausbildung in einem Drittstaat nicht vollständig absolviert wurde, ist die sofortige Rücknahme der Approbation nicht gerechtfertigt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg im Rahmen eines Eilverfahrens (Beschluss vom 08.10.2021, Az. 3 Bs 217/21, online unter dejure.org ). |

    Sachverhalt

    Ein Arzt, der im Irak Medizin studiert hatte, arbeitete mehrere Jahre in verschiedenen Krankenhäusern in Deutschland. Nach erfolgreicher Gleichwertigkeits- und Fachsprachenprüfung wurde ihm die Approbation erteilt.

     

    Er wechselte sodann an ein weiteres Krankenhaus. Der dortige Chefarzt bekam nach kurzer Zeit Bedenken an der fachlichen Qualifikation des Arztes und äußerte diese gegenüber der zuständigen Approbationsbehörde. Sie überprüfte daraufhin nochmals die medizinische Ausbildung des Arztes und stellte fest, dass zwar das Studium im Irak absolviert, jedoch nicht die zwingend erforderliche einjährige praktische Ausbildung (sog. Rotationsassistenz) im Anschluss an das Studium abgeleistet worden war. Dadurch sei die medizinische Ausbildung formal nicht vollständig abgeschlossen. Die Behörde ordnete daraufhin die sofortige Rücknahme der Approbation an.