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  • 14.06.2024 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Trotz Widerrufs der Approbation muss Zahnärztin ihre Tätigkeit nur für zwei Monate unterbrechen

    | Der Widerruf der Approbation ist augenscheinlich das Ende der ärztlichen Karriere. Dass das nicht immer der Fall sein muss, zeigt der aktuelle Fall einer Zahnärztin (Oberverwaltungsgericht [OVG] Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.02.2024, Az. 1 M 5/24). Da bei der Erteilung und beim Widerruf der Approbation für Zahn- und Humanmediziner dieselben Regeln gelten, ist die Entscheidung auch für (Chef-)Ärzte interessant. |