30.09.2021 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Unvollständig überwundene Abhängigkeitserkrankung: Ärztliche Approbation darf ruhen
| Das Ruhen der ärztlichen Approbation darf angeordnet werden, sofern der betreffende Arzt den aus medizinischer Sicht erforderlichen Nachweis einer mindestens einjährigen Opioidabstinenz nicht führen kann (Verwaltungsgericht [VG] Ansbach, Beschluss vom 30.07.2021, Az. AN 4 S 21.01357). Die Entscheidung erging zwar gegen einen niedergelassenen Arzt, ist wegen ihres berufsrechtlichen Gehalts aber auch für Krankenhausärzte relevant. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig