· Fachbeitrag · Berufsrecht
Zuweisungsentgelte durch Krankenhäuser - als vor- und nachstationäre Behandlung getarnt ...
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedR Dr. Kyrill Makoski, LL.M., Möller und Partner, Düsseldorf, www.m-u-p.info
| Seit Jahren wird über die Zahlung von Entgelten durch Krankenhäuser an niedergelassene Ärzte diskutiert, mit denen sich die Kliniken Einweisungen sichern wollen. Gegen diese Praktiken hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit einem Beschluss vom 4. November 2014 (Az. L 5 KR 141/14 ER-B, Abruf-Nr. 143725 ) sehr deutlich Position bezogen. |
Grundsatz: Keine Zuweisung gegen Entgelt
Ärzten ist die Annahme eines Entgelts für die Zuweisung von Patienten durch § 31 ihrer Berufsordnung verboten. Nachdem aber mehrere Fälle bekannt geworden waren, in denen Pharmaunternehmen für Verschreibungen oder Krankenhäuser für Einweisungen Geld gezahlt hatten, ist der Gesetzgeber aktiv geworden. Inzwischen verbietet § 73 Abs. 7 Sozialgesetzbuch (SGB) V Vertragsärzten die Annahme von Vorteilen für die Zuweisung von Patienten; eine Verletzung dieser Norm kann zu Disziplinarmaßnahmen führen.
Einige Bundesländer haben das Entgeltverbot gesetzlich verankert - NRW zum Beispiel in § 31a Krankenhausgestaltungsgesetz. Ein Verstoß führt zur Nichtigkeit entsprechender Vereinbarungen und kann weitere Folgen nach sich ziehen. Nur das Strafrecht bleibt (noch) außen vor, wobei die Bundesregierung Korruption im Gesundheitswesen künftig stärker bekämpfen will.
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