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  • · Fachbeitrag · Bestechung und Bestechlichkeit

    Antikorruptionsgesetz ist verabschiedet -was bringen die letzten Änderungen?

    von Marc Rumpenhorst, Fachanwalt für Arbeits- und für Medizinrecht,Klostermann pp., Bochum, www.klostermann-rae.de

    | Der Deutsche Bundestag hat am 14. April das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen und verabschiedet. Voraussichtlich wird das Gesetz am 13. Mai vom Bundesrat abgesegnet, sodass es noch zum Sommer 2016 in Kraft treten wird. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung (siehe CB 01/2016, Seite 7 ) wurde aufgrund umfangreicher Kritik noch in einigen Punkten geändert. Doch wie praxisrelevant sind diese Änderungen? |

    Die neuen Straftatbestände nach § 299a und 299b StGB

    Mit den neuen §§ 299a und 299b Strafgesetzbuch (StGB) erhält Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen Einzug in das Strafrecht. Laut § 299a werden Angehörige von Heilberufen, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufs

     

    • beim Bezug oder bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bzw. von Medizinprodukten oder