· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Fall 1: Die späte und „heimliche“ Aufklärung
| In der neuen Rubrik „Der praktische Fall“ befasst sich jeweils ein für den ChefärzteBrief tätiger Experte mit einer rechtlichen Frage aus dem Klinikalltag. Für die Auswahl der Fälle hat die Redaktion die Leseranfragen ausgewertet und gewichtet. Der Auftaktfall betrifft eine elektive Operation, bei der die Aufklärung zunächst vergessen, kurz vor der OP aber durch den Assistenzarzt nachgeholt wurde. Die Lösung des Falls hat der Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg für unsere Leser aufgeschrieben. |
Sachverhalt: Der vergessliche Assistenzarzt
Eine Patientin, die unter starken Menstruationsbeschwerden leidet und keine Kinder mehr bekommen möchte, entscheidet sich für eine Hysterektomie. Der Chefarzt der gynäkologischen Abteilung beauftragt den Assistenzarzt, unter Verwendung des üblichen Einwilligungsbogens das Aufklärungsgespräch mit der Patientin zu führen.
Am Morgen des für den OP-Termin geplanten Tages fällt dem Assistenzarzt ein, dass er es am Vortrag vergessen hat, die Patienten aufzuklären. Kurz bevor diese in den OP geschoben wird, klärt er sie noch auf. Er traut sich aber nicht, hierüber den Chefarzt zu informieren, der dann die OP durchführt.
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