· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Fall 10: Die Aufklärung beim Konzertpianisten
| Dass die Aufklärung je nach den konkreten Umständen des einzelnen Behandlungsfalls unterschiedlich sein muss, zeigt dieser „praktische Fall“, der sich um einen Konzertpianisten dreht. Für unsere Leser gelöst haben ihn Rainer Hellweg, Fachanwalt für Medizinrecht, und die Jura-Studentin Antonia Elbel - beide tätig für die Kanzlei armedis in Hannover. |
Sachverhalt: Der Pianist hat sich geschnitten!
Der junge Konzertpianist kommt in die Klinik-Notaufnahme. Er hat sich beim Gemüseschneiden fürs Kochen so tief in die Hand geschnitten, dass die Wunde genäht werden muss. Er beklagt sich vor dem Eingriff lauthals, dass er schnell an die Reihe kommen müsse, um an der nachmittäglichen Probe des Orchesters teilnehmen zu können. Reicht hier die „normale“ Aufklärung, oder muss der Musiker auch über die allgemeinen Risiken des Eingriffs wie etwa Narbenbildung und Wundinfektion aufgeklärt werden?
Lösung: Besonderer Mensch - besondere Aufklärung
Grundsätzlich gilt: Die Gerichte fordern, dass der Arzt über die Risiken und Gefahren präoperativ „im Großen und Ganzen“ aufklärt. Über allgemeine Risiken muss nicht generell jeder Patient aufgeklärt werden. Das betrifft Gefahren, die mit Operation regelmäßig verbunden sind und bei denen ein Allgemeinwissen hierüber vorausgesetzt werden kann - z. B. Wundinfektionen, Narbenbrüche oder die Gefahr von Nachblutungen. Wenn der Patient von sich aus fragt, müssen die Fragen natürlich beantwortet werden.
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