· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Fall 3: „Wenn zwei das Gleiche tun ...“ - Chefarzt und Assistenzarzt können unterschiedlich haften
| Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe: Dies gilt auch bei Fragen der Haftung, vergleicht man Chef- mit Assistenzärzten. Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg hat den praktischen Fall für Sie gelöst. |
Sachverhalt: Arzt in Notsituation überfordert
Ein Patient verliert durch eine allergische Reaktion und einen Schock während einer harmlosen Operation mit örtlicher Betäubung das Bewusstsein. In dieser Notsituation gelingt es dem Chirurgen aufgrund des zeitlichen und psychischen Drucks nicht, rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Durch einfache Notmaßnahmen hätte die eingetretene Schädigung des Patienten verhindert werden können.
Der Patient klagt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld und erstattet auch Strafanzeige gegen den Chirurgen. Wie geht der Fall aus? Macht es einen Unterschied, ob der handelnde Chirurg Chefarzt oder Assistenzarzt ist?
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