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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Fall 4: Verbeamtet oder nicht?

    | Es macht haftungstechnisch einen Unterschied, ob der Chefarzt verbeamtet ist oder nicht. Der vierte „praktische Fall“ macht dies sehr anschaulich. Gelöst hat ihn Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg. |

     

    Sachverhalt: Haftung des angestellten Chefarztes

    Bei einem Patienten muss während eines stationären Krankenhausaufenthalts eine Magenspiegelung vorgenommen werden. Da die medizinische Situation diffizil ist, nimmt der Chefarzt selbst die Spiegelung vor. Danach entdeckt der Patient einen gelockerten Zahn - und erhebt Schadenersatzansprüche.

     

    Lösung

    Ein Haftungsanspruch des Patienten besteht dann, wenn er beweisen kann,