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  • 29.09.2016 · Fachbeitrag · Der Praktische Fall

    Rückwirkende Wahlleistungsvereinbarung?

    | Patient P wird als Notfall in die Klinik eingewiesen. Er ist dort bekannt als Privatpatient und hat bei seinen Voraufenthalten immer wahlärztliche Leistungen (Chefarzt-Behandlung) beansprucht. Jetzt wird er länger intensivmedizinisch behandelt. P, der bewusstlos und unbegleitet eingeliefert wurde, lag zwei Wochen im Koma. Die Wahlleistungsvereinbarung unterzeichnete er erst nach seinem Aufwachen. Ist dies erlaubt? Dr. Rainer Hellweg, Fachanwalt für Medizinrecht bei der Kanzlei armedis, löst diesen Fall. |