· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Vorsicht bei Gesprächen mit Golffreunden und mit ärztlichen Kollegen!
| Die ärztliche Schweigepflicht dürfte diejenige Rechtsvorschrift sein, die in Krankenhäusern am häufigsten gebrochen wird - oftmals unbewusst. Ärzte sind hier in besonderer Verantwortung. Dies zeigt der folgende Beispielfall, den für uns Dr. Rainer Hellweg gelöst hat. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht bei armedis Rechtsanwälte in Hannover. |
Fall: Ein Pläuschchen auf dem Golfplatz
Patient P ist bei Chefarzt C in privatärztlicher Behandlung. P konsultiert regelmäßig die Chefarzt-Ambulanz. Bei einer gemeinsamen Golfrunde erzählt Firmenchef F dem C, dass er plane, P zum Abteilungsleiter in seinem Betrieb zu befördern. Hierauf verrät ihm C, dass P in nächster Zukunft oft ausfallen werde, da er an Hepatitis C erkrankt sei. P habe ihm anvertraut, dass er sich bei einer Affäre mit einer Arbeitskollegin angesteckt habe.
Ist das Verhalten des C rechtlich zulässig? Mit welchen Konsequenzen muss C rechnen, wenn er rechtswidrig gehandelt hat?
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