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  • · Fachbeitrag · DRG-Abrechnung

    16 Minuten intensive Notfallbehandlung berechtigen zur stationären Abrechnung

    von RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen, armedis.de

    | Dürfen Krankenhäuser eine intensive Notfallbehandlung, die nur 16 Minuten dauert und in der bereits Reanimationsmaßnahmen eingeleitet werden, als stationäre Behandlung abrechnen? Ja. Zu diesem Ergebnis kam das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 18.03.2024, Az. L 4 KR 1217/22). Das Gericht bestätigt damit die Entscheidung, die das Bundessozialgericht (BSG) zu dieser Rechtsfrage bereits zugunsten der Krankenhäuser gefällt hat (Urteil vom 29.08.2023, B 1 KR 15/22 R). |

    War die Notfallbehandlung stationär oder nicht?

    Ein Krankenhaus und eine gesetzliche Krankenkasse stritten um die Kosten für eine stationäre Behandlung. Das Krankenhaus hatte einen 1952 geborenen, bei der Krankenkasse Versicherten am 26.09.2018 stationär behandelt. Die stationäre Behandlung hatte nur 16 Minuten gedauert (22:18 bis 22:34 Uhr):

     

    • So lief die Behandlung am 26.09.2018 ab

    21:00 Uhr

    Rettungsdienst und Notärztin treffen beim Patienten ein. Dieser hatte wegen massiver Atemnot den Notruf gewählt. Festzustellen ist eine röchelnde Atmung mit schwachem Puls. Die Monitorüberwachung zeigt wenig später eine pulslose elektrische Aktivität (PEA), die in eine Asystolie mündet.

    21:05: Uhr

    Die Besatzung des Rettungswagens leitet eine kardio-pulmonale Reanimation ein. Die Notärztin intubiert den Patienten und verabreicht einen Vasopressor.

    21:35 Uhr

    Die Notärztin leitet die Lysetherapie ein.

    22:18 Uhr

    Der Rettungsdienst übergibt den Patienten an das Krankenhaus. Dort wird er unter fortlaufender Reanimation auf die Intensivstation verbracht.

    22:28 Uhr

    Der Patient wird auf der Intensivstation aufgenommen. Die Reanimation wird fortgeführt. Es folgen ein EKG, eine Blutgasanalyse sowie eine Echokardiographie. In der Rhythmuskontrolle zeigt sich weiterhin eine Asystolie, echokardiographisch besteht keinerlei Myokardaktivität. Wegen der Ergebnisse der Blutgasanalyse, der Reanimationszeit von insgesamt 90 Minuten und der fehlenden Myokardaktivität wird die Reanimation schließlich beendet. Ein ROSC (return of spontaneous circulation) war während der Reanimation zu keinem Zeitpunkt festzustellen.

    22:34 Uhr

    Der Tod des Versicherten wird festgestellt.