· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Was Klinikärzte bei einer Gutachtertätigkeit in steuerlicher Hinsicht beachten sollten
von Steuerberater Jürgen Derlath, Münster
| Ob Chefärzte mit einer Gutachtertätigkeit freiberufliche oder nichtselbstständige Einkünfte erzielen, hängt davon ab, ob die Gutachten außerhalb oder innerhalb des Dienstverhältnisses angefertigt werden. Eine Anweisung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (7. Dezember 2012, Az. VI 302 -S2246-225) will bei der Abgrenzung helfen. Dieser Beitrag stellt dar, welche Abgrenzungskriterien heranzuziehen sind und worauf Chefärzte und nachgeordnete Klinikärzte jetzt achten sollten. |
Abgrenzungskriterien für die steuerliche Behandlung
Erstellen Klinikärzte Gutachten für Dritte, stellt sich regelmäßig die steuerlich relevante Frage, ob die daraus erzielten Einnahmen zu den Einkünften aus selbstständiger (§ 18 Einkommensteuergesetz, EStG) oder aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören. Zur Lösung dieser Frage muss eine am Einzelfall orientierte Zuordnung vorgenommen werden, welche das Gesamtbild der Verhältnisse berücksichtigt.
Besonders bedeutsam ist dabei, ob der Klinikarzt seine Gutachtertätigkeit innerhalb oder außerhalb des Dienstverhältnisses erbracht hat (siehe hierzu auch das Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 5. Oktober 2005, Az. VI R 152/01, Bundessteuerblatt 2006, S. 94).
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