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ÖGD durch ermächtigten Chefarzt, Koloskopie durch anderen Krankenhausarzt: Grundpauschale zweimal berechnungsfähig?
| FRAGE: „ Ein Chefarzt ist ermächtigt, ambulante Ösophagogastroduodenoskopien (ÖGD) nach EBM-Nr. 13400 zu erbringen. Kann das Krankenhaus am selben Tag im Rahmen einer ambulanten Operation nach § 115b Sozialgesetzbuch (SGB) V auch eine Koloskopie (EBM-Nr. 13421) durchführen? Falls ja, ist dann auch zweimal die Grundpauschale zu berechnen?“ |
Antwort: Wenn der Chefarzt nicht auch zur Durchführung von Koloskopien ermächtigt ist, darf er diese nicht selbst erbringen. Wenn das Krankenhaus hingegen die Leistungserbringung nach den Vorgaben des § 115b SGB V angezeigt hat, darf das Krankenhaus diese Leistungen erbringen.
Wenn aus medizinischen Gründen der ermächtigte Chefarzt die ÖGD und ein anderer Krankenhausarzt die Koloskopie durchführt, handelt es sich rechtlich um zwei verschiedene Leistungserbringer. Jeder darf damit auch für sich die Grundpauschale abrechnen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu achten, dass der ermächtigte Chefarzt seine Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnet, das Krankenhaus jedoch seine Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse.
Beantwortet von RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, LL. M. (Boston University),Möller und Partner, Düsseldorf, moellerpartner.de