· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Diese Änderungen sieht der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform vor
| Am 17.06.2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz; KHVVG) vorgelegt. Ob der Entwurf tatsächlich 1:1 so beschlossen wird, ist fraglich, denn er ist unter Verbänden, Politikern und unabhängigen Fachleuten umstritten (vgl. Interview, Abruf-Nr. 50105217) . Zwar beträfe eine Realisierung des Entwurfs auch das kollektive Arbeitsrecht und die Krankenhausplanung. Da der CB aber zielgruppenorientiert berichtet, befasst sich der Beitrag mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs und dessen möglichen Folgen für die Arbeit des Chefarztes. Ein Folgebeitrag (Abruf-Nr. 50139441) erläutert die möglichen Auswirkungen auf das Chefarztvertragsverhältnis. |
von RA, FA ArbR, MedR und HGR, Benedikt Büchling, und Justus Böhm, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen, kanzlei-am-aerztehaus.de
Entwicklung bis heute
Der Abbau von Überkapazitäten zugunsten der Struktur- und Behandlungsqualität war bereits im Jahre 2015 eines der Ziele der Krankenhausreform von Union und SPD. Neben dem Abbau von Überkapazitäten und der Einführung von Qualitätsparametern sah das damalige Krankenhausstrukturgesetz noch weitere Änderungen, etwa im Bereich von Zuschlägen, Mengensteuerung und Verweildauer, vor. Kritische Stimmen vertraten die Auffassung, dass Strukturqualität nicht gleichbedeutend mit Behandlungsqualität sei. Nunmehr unternimmt das BMG einen neuen Versuch zum Zwecke der Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität und der Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patienten.
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