· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Krankenhaustransparenzgesetz: Das sind die wesentlichen Inhalte
von RA, FA MedR Sören Kleinke, Kanzlei für Medizin- & Sportrecht, Münster, rechtsanwalt-kleinke.de
| Am 01.05.2024 soll das Gesetz zu Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) in Kraft treten. Darin ist geregelt, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) online ein „Transparenzverzeichnis“ veröffentlicht, das Patienten über die Leistungen und die Qualität der Krankenhausstandorte informiert. Ob der Entwurf ( iww.de/s9981 ) tatsächlich so in Kraft tritt, ist noch unklar, da er zwar vom Bundestag beschlossen wurde, aber der Bundesrat Einspruch eingelegt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Dieser Beitrag fasst den Entwurf zusammen |
Datenbasis und Informationsumfang
Grundlage für das Transparenzverzeichnis ist nach dem neuen § 135d Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V die Aufbereitung der hierfür erforderlichen Daten durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).
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