· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Verschärfte Hygienebedingungen durch geändertes Infektionsschutzgesetz
| Wie steht es um die Hygiene in Deutschlands Krankenhäusern? Anlässlich der Ende Juli 2011 erfolgten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ließ das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlauten, dass jährlich etwa 400.000 bis 600.000 Patienten im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten medizinischen Behandlung eine Infektion erleiden und 7.500 bis 15.000 von ihnen daran sterben. 20 bis 30 Prozent dieser nosokomialen Infektionen und Todesfälle hätten durch eine bessere Einhaltung von bekannten Regeln der Infektionshygiene vermieden werden können, so das BMG. |
Der Gesetzgeber hofft, diese Probleme mit der jüngst beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes in den Griff zu bekommen. Als Chefarzt werden Sie in Ihrem Vertrag die (delegierbare) Hygieneverantwortung für Ihren Verantwortungsbereich übertragen bekommen haben. Die Änderungen sind daher unmittelbar für Sie relevant.
Die wichtigsten Neuerungen für Krankenhausärzte
Die Bundesländer müssen bis zum 31. März 2012 Verordnungen zur Infektionshygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen erlassen. In mehreren - aber eben nicht allen - Bundesländern gibt es derartige Verordnungen unter dem Schlagwort „Krankenhaushygieneverordnung“ schon. Wer noch keine hat, schreibt jetzt beim Nachbarn ab. Einige relevante Inhalte von bestehenden Verordnungen:
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