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  • · Fachbeitrag · Gesundheitspolitik

    Koalitionsvertrag 2018: Mit diesen Änderungen ist im Gesundheitswesen zu rechnen

    von RA, FA für MedR Sören Kleinke, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Mit Ihrem Votum hat die SPD-Basis den Weg frei gemacht für eine Neuauflage der Großen Koalition. Die gesundheitspolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag (online unter https://www.iww.de/s485 ) sind indes nur sehr allgemein und vage formuliert. Deshalb lässt sich nicht prognostizieren, was wann und wie konkret umgesetzt werden wird. Der CB gibt einen kurzen Überblick über die Inhalte. |

    Honorarordnungen: Reform von EBM und GOÄ

    Wieder einmal ist eine Änderung der Honorarordnungen für die ambulante Tätigkeit sowohl im Bereich der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung geplant. Während im Rahmen der Sondierungsgespräche noch teilweise von einer Angleichung der Honorarhöhe die Rede war, heißt es nunmehr nur noch, dass die beiden Gebührenordnungen reformiert werden müssen. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegen soll. In dem Koalitionsvertrag heißt es danach sogar ausdrücklich, dass erst danach entschieden wird, ob diese Vorschläge der Kommission umgesetzt werden.

    Ambulante Versorgung

    Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte für die Versorgung gesetzlich versicherter Patienten soll von 20 auf 25 Stunden pro Woche steigen. Ärzte in strukturschwachen Regionen erhalten regionale finanzielle Zuschläge. Wird dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt, wird sich das auch auf Ermächtigungsambulanzen im Krankenhaus auswirken.

    Zusätzliche Aufgaben in der stationären Grundversorgung

    Als zusätzliche Aufgabe der stationären Grundversorgung sollen die Krankenhäuser (insbesondere im ländlichen Raum) im Verbund mit den Schwerpunktkrankenhäusern und örtlichen Pflegeanbietern ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote vorhalten. Als Beispiel wird dort die Nachsorge genannt. Insofern ist eine geringfügige Erweiterung der Tätigkeit von Krankenhäusern und Ärzten im ambulanten Bereich möglich.

    Notfallversorgung

    Im Bereich der Notfallversorgung sind erhebliche Änderungen geplant. Zur Verbesserung der Notfallversorgung wird eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und kassenärztlichen Vereinigungen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen. Dazu sind Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufzubauen.

    Sektorenübergreifende Versorgung

    Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen soll weiter ausgebaut und verstärkt werden. Eine Arbeitsgruppe soll Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems vorlegen. Themenfelder sind Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der thematischen Infrastruktur bis 2020. Dabei sollen Spielräume für regionale Ausgestaltungen ermöglicht werden.

    Fortsetzung der Qualitätsoffensive für Krankenhäuser

    Die Qualitätsoffensive für Krankenhäuser soll fortgesetzt werden. Geplant sind insbesondere eine qualitätsorientierte Arbeitsteilung und Vernetzung zwischen einer gut erreichbaren Grund- und Regelversorgung, Zentren für schwerwiegende, komplexe oder seltene Erkrankungen sowie damit verbundenen Anbietern des Gesundheits- und Pflegewesens. Die für die Ausweisung der Zentren notwendigen Instrumente der Qualitätssicherung sollen weiterentwickelt werden.

    Änderung bei den Fallpauschalen

    Die Große Koalition plant eine bessere Vergütung der Pflegepersonalkosten unabhängig von Fallpauschalen. Dazu soll die Krankenhausvergütung auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt werden. Die DRG-Berechnungen werden um die Pflegepersonalkosten bereinigt. Dies kann sich ggf. auf Zielvereinbarungen in den Chefarztverträgen auswirken, soweit dort Regelungen zum Deckungsbeitrag oder zur DRG-Berechnung enthalten sind.

    Belegärzte in der Geburtshilfe

    Die Koalitionspartner kündigen eine Überprüfung der Finanzierungsgrundlagen für die Tätigkeit von Belegärzten in der Geburtshilfe an. Sie betonen, dass ihnen eine qualitativ hochwertige Geburtshilfe auch durch Belegärzte ein Anliegen ist. In diesem Bereich ist deshalb möglicherweise in der Zukunft mit einer stärkeren Konkurrenz im Bereich der Geburtshilfe durch Belegärzte zu rechnen.

     

    FAZIT | Durch die im Koalitionsvertrag angekündigte Gesundheitspolitik ist für Chefärzte mit keinen einschneidenden Änderungen zu rechnen. Es wird lediglich an einigen Punkten Änderungen ergeben, die sich teilweise zugunsten, teilweise auch zulasten der Chefärzte auswirken werden. Über konkrete Entscheidungen wird Sie der CB zu gegebener Zeit informieren.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 3 | ID 45142819