05.09.2019 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Die Schadenersatzregeln zu Schockschäden nach Unfällen sind auf Behandlungsfehler anwendbar
| Die in ständiger Rechtsprechung zu sog. „Schockschäden“ (seelischen Erschütterungen) nach Unfallereignissen entwickelten Grundsätze sind auf die Folgen ärztlicher Behandlungsfehler übertragbar (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 21.05.2019, Az. VI ZR 299/17). Psychische Erkrankungen eines nahen Angehörigen können dementsprechend Schadenersatzansprüche begründen, wenn sie durch die Sorge um einen von einem Behandlungsfehler betroffenen Patienten ausgelöst wurden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig