Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.09.2019 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Die Schadenersatzregeln zu Schockschäden nach Unfällen sind auf Behandlungsfehler anwendbar

    | Die in ständiger Rechtsprechung zu sog. „Schockschäden“ (seelischen Erschütterungen) nach Unfallereignissen entwickelten Grundsätze sind auf die Folgen ärztlicher Behandlungsfehler übertragbar (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 21.05.2019, Az. VI ZR 299/17). Psychische Erkrankungen eines nahen Angehörigen können dementsprechend Schadenersatzansprüche begründen, wenn sie durch die Sorge um einen von einem Behandlungsfehler betroffenen Patienten ausgelöst wurden. |