· Fachbeitrag · Haftungsrecht
So umgehen Sie Haftungsfallen bei der Aufklärung
von RAin, FAin MedR Dr. Christina Thissen, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de
| Leider stellt sich in der anwaltlichen Beratungspraxis immer wieder heraus, dass in der Ärzteschaft Fehlvorstellungen über den Einsatz von Aufklärungsformularen verbreitet sind. Die wenigsten Kliniken erstellen ihre Formulare dabei selbst, sondern greifen auf das Angebot professioneller Anbieter zurück. Unsicherheit besteht vielfach bei der Frage, ob allein ein unterzeichnetes Formular haftungsrechtliche Sicherheit bietet. |
Formular unterstützt das Aufklärungsgespräch lediglich
Viele Ärzte gehen davon aus, auch ohne persönliches Aufklärungsgespräch mit einem vom Patienten unterzeichneten Aufklärungsbogen schon auf der absolut sicheren Seite zu stehen. Andersherum sehen manche Ärzte, die von Patienten aus Arzthaftungsgesichtspunkten in Anspruch genommen werden, einen Gerichtsprozess von vorneherein als aussichtslos an, nur weil sich kein entsprechendes Formular in der Patientendokumentation findet.
Tatsächlich kommt es für den Erfolg in einem Gerichtsprozess aber nicht darauf an, ob man Formulare verwendet, sondern wie man die Aufklärung der Patienten in ausnahmsloser Routine durchführt. Man muss sich dabei immer vor Augen halten, dass der Gesetzgeber nur ein mündliches Aufklärungsgespräch fordert. Gem. § 630 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann im Gespräch ergänzend auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält. Daraus folgt, dass ein Aufklärungsformular das mündliche Aufklärungsgespräch gerne unterstützen, aber nie ersetzen darf.
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