Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Zwei Gerichte weisen Patientenklagen ab: Biontech haftet nicht für Corona-Impfschäden

    von RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

    | Wegen vermeintlicher Impfschäden haben bundesweit zahlreiche Patienten gegen Impfstoffhersteller geklagt. Sie beriefen sich auf Haftung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Nunmehr liegen erste Urteile vor: Zwei Gerichte haben Klagen gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen. Was Chefärzte zum aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Diskussion wissen sollten, fasst dieser Beitrag zusammen. |

     

    In diesen Fällen können Patienten gegenüber dem Pharmazieunternehmen Haftungsansprüche gemäß § 84 AMG geltend machen

    Geschädigte Patienten können gemäß § 84 AMG einen Haftungsanspruch direkt gegenüber dem Pharmazieunternehmen geltend machen, wenn die Anwendung eines Arzneimittels zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Die Ersatzpflicht besteht aber nach dem Gesetzeswortlaut nur, wenn entweder

     

    • „das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“ (negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis), oder