20.09.2022 · Fachbeitrag · Infektionsschutz
Ungeimpfte Kliniksekretärin scheitert mit Eilantrag: Gesundheitsamt durfte Betretungs- und Tätigkeitsverbot aussprechen
| Das vom Gesundheitsamt Gelsenkirchen gegen eine nicht gegen COVID-19 geimpfte Krankenhaussekretärin verhängte Verbot, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder dort tätig zu werden, bleibt gültig. Die Sekretärin scheiterte mit ihrem Eilantrag auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 16.09.2022, Az. 13 B 859/22). |
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