· Fachbeitrag · Kodierung
Beatmungszeit: CPAP bei Neugeborenen und Säuglingen zählt erst ab dem 01.01.2013!
von RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen, armedis.de
| Bei der Eingruppierung einer Krankenhausbehandlung in eine Fallpauschale ist u. a. die Beatmungsdauer für die Höhe der Vergütung relevant. Sie ist daher regelmäßig Gegenstand diverser Gerichtsverfahren. In diesem Zusammenhang hat das Landessozialgericht (LSG) Hamburg klargestellt, dass die Beatmung von Neugeborenen und Säuglingen durch Continous-Positive-Airway-Pressure-(CPAP-)Unterstützung erst seit dem 01.01.2013 zur maschinellen Beatmung zählt und die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 2013 nicht rückwirkend gelten (Urteil vom 22.10.2020, Az. L 1 KR 65/19). |
Rechtlicher Hintergrund: Was zählt zur Beatmungszeit?
Ob im Rahmen einer vollstationären Krankenhausbehandlung die CPAP-Beatmung bei der Gesamtbeatmungsdauer berücksichtigt werden darf und damit letztendlich erlösrelevant ist, richtet sich nach den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) des einschlägigen Behandlungsjahrs zur maschinellen Beatmung.
Die DKR werden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in Kooperation mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) erarbeitet. Sie sind konzipiert als sog. „lernendes System“ (CB 02/2003, Seite 1). Daher werden sie regelmäßig weiterentwickelt und jedes Jahr neu veröffentlicht (online unter g-drg.de). Das gilt auch für die Definition der maschinellen Beatmung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig