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  • · Fachbeitrag · Kodierung

    Was ist eine „angeborene Infektion“? LSG erteilt Auslegung des Krankenhauses eine Absage

    von RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen, armedis.de

    | Seit einigen Jahren streiten Geburtskliniken und Kostenträger über die Auslegung des Begriffs „angeborene Infektion“. Denn das Vorliegen einer solchen ist Voraussetzung für die Kodierung des ICD-Codes P37.9. Nun hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden: Eine Infektion ist „angeboren“ im Sinne des ICD-Codes P37.9, wenn sie nachweislich bei Vollendung der Geburt bereits vorhanden war. Eine Neugeboreneninfektion binnen der ersten 72 Lebensstunden dagegen rechtfertigt die Kodierung des ICD-Codes P37.9 nicht. Ist der Infektionszeitpunkt eines Neugeborenen unklar, ist der ICD-Kode P39.9 zu kodieren (Urteil vom 19.11.2024, Az. L 16 KR 485/23). Gegn das Urteil hat der Krankenhausträger Revsion zum Bundessozialgericht (BSG) eingelegt (Az. B 1 KR 39/24 R). |

    Kostenträger zahlt nicht und korrigiert die Abrechnung

    Im Krankenhaus der Klägerin wurde das bei der Beklagten versicherte Neugeborene per Kaiserschnitt geboren und danach stationär behandelt. Das Kind wog bei der Geburt 2.670 g, sein Allgemeinzustand war stark reduziert (blasses Hautkolorit, Akrozyanose, Tachydyspnoe sowie subkostale Einziehungen) und die Atmung war stöhnend. Der Leukozytenwert lag direkt nach der Geburt bei 14,1 c/nl (Normalwert 6 bis 15 c/nl), der CRP-Wert betrug am Geburtstag (Tag 1) 0 mg/l (Normalwert 0 bis 5 mg/l). An Tag 2 lag der CRP-Wert bei 15 mg/l und stieg an Tag 3 auf 40 mg/l. Das Krankenhaus diagnostizierte eine Neugeboreneninfektion und leitete an Tag 2 eine Antibiotikatherapie mit Ampicillin und Gentamicin ein. Bei steigenden Entzündungszeichen im Blut wurde die Therapie auf Meropenem und Gentamicin umgestellt fortgeführt. Der CRP-Wert sank ab und es konnte kein Keimnachweis gelingen.

     

    Das Krankenhaus rechnete die erbrachten Leistungen mit Diagnose P37.9 ab Der Kostenträger korrigierte die Diagnose in der Abrechnung in P 39.9. Begründung: Es sei kein Keimnachweis für eine angeborene Infektion gelungen. Das Krankenhaus hielt jedoch an der Nebendiagnose P37.9 fest. Eine angeborene Infektion liege vor, wenn sich diese innerhalb von 72 Stunden nach der Entbindung offenbart habe (erhöhte Infektionsparameter im Blut, Fieber, Keimnachweis oder sonstige Symptome). Das Krankenhaus verwies auf die fachliche Äußerung des RKI zum Epidemiologisches Bulletin 42/2013, Seite 13). Vorliegend hätten die Leukozyten bei der Geburt bei 14,1 c/nl gelegen und der CRP-Wert sei innerhalb von 72 Stunden auf 40 mg/l gestiegen.