· Fachbeitrag · Komplexcodes im OPS-Katalog (Teil II)
OPS 8-981: Zeit ist Geld ‒ oder die Frage, wie lang eigentlich eine halbe Stunde ist
von RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen, armedis.de
| Beim Ringen um die Definition der halbstündigen Transportentfernung im OPS 8-981 zwischen BSG, DIMDI und MDK sind die Krankenhäuser die Leidtragenden. Als i-Tüpfelchen kommen ab 2022 nun noch die Strukturprüfungen neu hinzu. Bis dahin muss weiter vor Gericht gestritten werden. |
Zwei BSG-Urteile und ihre Folgen
Zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) führten Ende 2018 zu einer Klagewelle von Krankenkassen bei Krankenhäusern mit Schlaganfallversorgung. Auslöser war die vom BSG sehr praxisfern getroffene Definition von Transportbeginn und -ende bei den OPS 8-98b und 8-981. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in der Folge rückwirkende Klarstellungen und Änderungen durch das DIMDI ermöglicht: ausschlaggebend ist nun eindeutig die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt.
Die Definition der halbstündigen Transportentfernung lautet nun wie folgt:
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