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  • · Fachbeitrag · Krankenhausabrechnung

    Stationäre Behandlung abgeschlossen, Reha-Platz nicht frei, Patient muss bleiben! Wer zahlt?

    von RA und FA für Arbeits- und Medizinrecht Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover, armedis.de

    | Ein Krankenhaus hat Anspruch auf Vergütung der Behandlungskosten, die im Überbrückungszeitraum zwischen abgeschlossener Krankenhausbehandlung und geplanter Anschlussrehabilitation des Patienten anfallen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19.11.2019, Az. B 1 KR 13/19 R). |

    Der Sachverhalt

    Das klagende Krankenhaus hatte einen bei der beklagten Krankenkasse versicherten Patienten wegen einer chronischen Lungenerkrankung ab dem 07.12.2009 stationär behandelt. Bereits am 30.12.2009 war vonseiten des Krankenhauses eine stationäre Anschlussheilbehandlung als Leistung zur medizinischen Rehabilitation in einer Lungenfachklinik beantragt worden. Diesen Antrag bewilligte die beklagte Krankenkasse am 07.01.2010 und teilte dem Krankenhaus mit, dass der Patient ab dem 27.01.2010 in der entsprechenden Lungenfachklinik (Rehabilitationseinrichtung) aufgenommen werden könne.

     

    Die stationäre Krankenhausbehandlung war am 17.01.2010 abgeschlossen. Der Patient hätte somit aus medizinischen Gründen bereits an diesem Tag entlassen werden können. Wegen seines Gesundheitszustands konnte er jedoch weder nach Hause entlassen noch in einer Kurzzeitpflege oder einer nicht auf Lungenkrankheiten spezialisierten Rehabilitationseinrichtung aufgenommen werden. Der Platz in der bewilligten Rehabilitationseinrichtung stand erst ab 27.01.2010 zur Verfügung. Somit musste der Patient bis dahin im Krankenhaus verbleiben.