28.04.2014 · Fachbeitrag · Krankenhausrecht
Kein Unterlassungsanspruch gegen kommunalen Defizitausgleich für Krankenhäuser
| Das Landgericht (LG) Tübingen hat die Klage des Bundesverbands deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den kommunalen Defizitausgleich abgelehnt und dabei einen Verstoß gegen europarechtliche Beihilfevorschriften verneint (Urteil vom 23. Dezember 2013, Az. 5 O 72/13, Abruf-Nr. 140955 ). |
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