14.10.2020 · Fachbeitrag · Krankenversicherungsrecht
Kostenerstattung für PET-CT/MRT-Untersuchung zur Tumordiagnostik gebilligt
| Nicht anerkannte diagnostische Maßnahmen können im Falle einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterfallen, wenn die standardgemäßen diagnostischen Methoden ausgeschöpft oder keine hinreichenden Erkenntnisse zu liefern in der Lage sind. Dies hat das Sozialgericht (SG) Leipzig mit Gerichtsbescheid vom 22.04.2020 bestätigt (Az. S 8 KR 1743/19). |
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