· Fachbeitrag · Krankenversicherungsrecht
Krankenkassen haften für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter
von RAin, FAin für MedR, Wirtschaftsmediatorin Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg, und RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund
| Mit einem Urteil vom 18. Dezember 2012 (Az. 12 U 105/12, Abruf-Nr. 130287 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, dass eine Krankenkasse haftet, wenn ihr Mitarbeiter falsche Auskünfte in Bezug auf den Leistungsumfang der Kasse erteilt. |
Mitarbeiter sagte Erstattung von Medikamenten zu
Eine an Krebs erkrankte Frau wechselte die Krankenkasse aufgrund der Beratung eines dortigen Mitarbeiters. Über diesen reichte sie anschließend die Kosten aus der Krebsbehandlung auf naturheilkundlicher Basis, für Nahrungsergänzungsmittel, Zahnreinigung, Praxisgebühren sowie Zuzahlungen für Massagen und Medikamente zur Erstattung ein. Ohne ihr Wissen beglich der Mitarbeiter die Rechnungen allerdings aus seinem Privatvermögen - die geltend gemachten Kosten waren nicht vom Leistungsumfang der Krankenkasse umfasst. Als die Erstattung nach einiger Zeit ausblieb, wandte sich die Dame direkt an die Kasse, welche die Kostenübernahme jedoch ablehnte.
Die Erkrankte klagte gegen die Krankenkasse: Deren Mitarbeiter habe ihr zugesichert, dass diese sämtliche Kosten der medizinischen Versorgung übernehme. Wenn sie gewusst hätte, dass dies nicht so ist, hätte sie die Kasse nicht gewechselt. Diese berief sich hingegen auf ein Mitverschulden der Erkrankten, da die Zusage des Mitarbeiters lebensfremd gewesen sei.
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