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  • · Fachbeitrag · Leistungserbringung

    Ambulante Privatsprechstunde ‒ muss der Arzt die Facharztreife haben?

    beantwortet von RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum, klostermann-rae.de

    | FRAGE: „Unter Kollegen kam folgende Frage auf: Muss ein Arzt, der in der ambulanten Privatsprechstunde arbeitet, ein Facharzt sein oder die Facharztreife haben? Ich bin der Meinung, dass ambulant keine Facharztvoraussetzung zur Behandlung von Privatpatienten notwendig ist. Liege ich da richtig?“ |

     

    Antwort: Der ursprünglich von der Rechtsprechung entwickelte Facharztstandard ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) von 2013 gesetzlich geregelt worden. Nach § 630 a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat „die Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.“

     

    Hinsichtlich des einzuhaltenden medizinischen Standards ist der ärztliche Dienst auch im Krankenhaus durch den Träger so zu organisieren, dass die Behandlung des Patienten den Anforderungen des sog. Facharztstandards genügt. Das bedeutet, dass ein Arzt, der noch nicht die (materielle) Facharztreife hat, grundsätzlich nur unter Aufsicht nach Weisung, also auch unter Überwachung seiner Behandlungsmaßnahmen, tätig werden darf.