· Fachbeitrag · Medizin trifft Ökonomie
Therapiefreiheit versus Budgetvorgaben: Wie viel Ökonomisierung verträgt die Medizin?
von RAin, FAin für MedR Rosemarie Sailer, LL.M., Wienke & Becker ‒ Köln, www.kanzlei-wbk.de
| Klinikärzte sehen sich zunehmend gezwungen, wirtschaftliche Aspekte in ihre Entscheidungen bei der Patientenbehandlung einzubeziehen. Wie jedes andere Unternehmen müssen Krankenhäuser mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen haushalten. Dabei entsteht oft ein Spannungsverhältnis zwischen der Weisungsfreiheit des Arztes in medizinischen Fragestellungen und dem Wunsch der Umsetzung ökonomischer Ziele. Dieser Beitrag soll für die Problematik sensibilisieren und dem Chefarzt Argumente für die nächste Budgetverhandlung oder Auseinandersetzung über Kosten liefern. |
Muster-Regelungen der DKG und der MBO-Ä kollidieren
„Der Arzt ist an die Weisungen des Krankenhausträgers gebunden. Seine ärztliche Verantwortung bei der Diagnostik und Therapie bleibt hiervon unberührt.“ „Der Arzt ist bei der Behandlung der Patienten im Rahmen des ärztlich Notwendigen zu zweckmäßigem, wirtschaftlichem und sparsamem Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des Krankenhauses verpflichtet.“ Das sind zwei Standardsätze aus einem gängigen Dienstvertrag für Krankenhausärzte, die auch von der Beratungs- und Formulierungshilfe Chefarztvertrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) empfohlen werden.
„Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.“ „Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.“ Das sind zwei Gebote aus der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä).
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