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  • 17.12.2020 · Fachbeitrag · MVZ

    Freierer Austausch angestellter Ärzte zwischen MVZ möglich

    | Genehmigte Arztanstellungen zwischen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) dürfen auch verlegt werden, wenn jedes MVZ einen eigenen Träger hat, die Gesellschafter bei den Trägern aber jeweils dieselben Personen sind. Dies geht aus einer noch unveröffentlichten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) hervor (Urteil vom 30.09.2020, Az. B 6 KA 18/19 R). |