17.05.2020 · Fachbeitrag · Patientenaufklärung
NUB im Krankenhaus – neue Anforderungen
| Seit Jahren gibt es ein Hin und Her zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundessozialgericht (BSG), in welchem Umfang die Krankenkassen die Kosten für neuartige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Krankenhaus übernehmen müssen. In einem aktuellen Urteil vom 19.03.2020 hat das BSG jetzt seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und ergänzt (Az. B 1 KR 20/19 R): Neben der Frage nach dem wissenschaftlichen Standard kommt es nach Auffassung des BSG darauf an, ob der Patient über die geplante Behandlung, die hiermit verbundenen Risiken, die Alternativen und die Erfolgsaussichten richtig und umfassend aufgeklärt wurde. |
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