· Fachbeitrag · Patientenversorgung
Krankenhausreform: „Ambulantisierung“ der Krankenhausversorgung geplant
von RA Tim Hesse und Lena Brechtken, Kanzlei am Ärztehaus, Münster
| Am 22.09.2022 hat die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ Empfehlungen für ein neues Modell im Krankenhaussektor vorgelegt: Behandlungen in Kliniken sollen in bestimmten Fällen künftig auch ohne Übernachtung möglich sein. |
Einsparungen bei Betten und Personal erhofft
Die deutsche Gesundheitsversorgung gilt im internationalen Vergleich als qualitativ hochwertig. Kostendruck, Fachkräftemangel und demografischer Wandel haben jedoch zu einem Umdenken geführt. Wie in den Nachbarländern oder etwa im Bereich der Psychiatrie längst möglich, sollen Kliniken ihre Patientinnen und Patienten über Nacht oder am Wochenende nach Hause schicken dürfen, um so Betten und Pflegepersonal in der Nacht einsparen zu können.
Der Regierungskommission zufolge hat Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn eine etwa 50 Prozent höhere Bettenkapazität und eine rund 50 Prozent über dem Durchschnitt liegende Quote vollstationärer Behandlungen aufzuweisen. Um ambulante Behandlungen attraktiver für die Kliniken selbst zu gestalten, sollen diese künftig per Fallpauschale im DRG-System abgebildet werden (CB berichtete unter Abruf-Nr. 48591134).
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