· Fachbeitrag · Personal
Oberärztin soll aus Abteilung verdrängt werden, ich soll die Nachfolgerin ausbilden ‒ was tun?
von RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum, klostermann-rae.de
| FRAGE: „Mein Chef hat sich mit einer Oberärztin in unserer Abteilung zerstritten. Daher plant er, diese aus ihrer Sprechstunde und aus dem OP zu verdrängen und sie nur noch mit administrativen Aufgaben zu beschäftigen. Gleichzeitig hat sich eine Fachärztin bei meinem Chef um eine fachliche Weiterbildung beworben. Nach dem Willen meines Chefs soll die neue Kollegin nach abgeschlossener Weiterbildung die Oberärztin ersetzen, mit der er sich zerstritten hat. Mit der Durchführung der Weiterbildung hat mein Chef mich beauftragt. Nun sehe ich mich in einem Loyalitätskonflikt zwischen meinem Chef und der Oberärztin, mit der ich fachlich und menschlich einwandfrei zusammenarbeite. Nach der Muster-Berufsordnung (MBO-Ä) bin ich zu kollegialem Verhalten verpflichtet. Können gegen mich Vorwürfe wegen Mobbings erhoben werden, wenn ich der Anweisung meines Chefs folge?“ |
Antwort: Von dem Eindruck, jemand soll „rausgeekelt“ werden, ist der Weg zum „Mobbing“ für viele nicht weit. Allerdings wird der Begriff des Mobbings (hier speziell des Bossings) teilweise auch vorschnell, also inflationär verwendet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mobbing kein Rechtsbegriff ‒ und auch keine rechtliche Anspruchsgrundlage ‒, sondern zunächst lediglich eine wertende Beschreibung tatsächlicher Vorgänge ist ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2007, Az. 8 AZR 709/06 ). Dementsprechend existiert auch keine gesetzliche Definition des Mobbings.
Um in Ihrem Fall von Mobbing sprechen zu können ...
In der Rechtsprechung wird Mobbing als systematische, wiederholt und lang anhaltende Form von Schikane, Diskriminierung oder Demütigung von Arbeitnehmern durch Kollegen oder Vorgesetzte mit dem Ziel, das Opfer zu erniedrigen, auszugrenzen und sozial zu isolieren, beschrieben; eine oder mehrere Person(en) greifen das Opfer systematisch oft und während eines längeren Zeitraums mit dem Ziel des Ausschlusses aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt an.
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