· Fachbeitrag · Privatpraxis
Operative Leistungen in der Chefarztambulanz und persönliche Leistungserbringung
von RA, FA für MedR Dr. Kyrill Makoski, Möller und Partner, Düsseldorf
| Viele Chefärzte haben neben ihrer stationären Tätigkeit die Möglichkeit, eine eigene Ambulanz zu betreiben. Diese ist aus juristischer Sicht eine Privatpraxis des Chefarztes. In diesem Kontext stellt sich immer wieder die Frage, welche Leistungen ein Chefarzt im Rahmen der Ambulanztätigkeit persönlich erbringen muss und unter welchen Voraussetzungen er sich durch andere Ärzte vertreten lassen darf. |
Rechtliche Einordnung der Chefarztambulanz
Die Chefarztambulanz ist in rechtlicher Hinsicht eine Privatpraxis des Chefarztes. Es gelten damit die gleichen Grundsätze wie in jeder anderen Privatpraxis auch:
- Der Arzt kann sich der Hilfe nicht ärztlicher Mitarbeiter bedienen, soweit es nicht um Kernleistungen geht (siehe die Hinweise von BÄK und KBV vom 29.08.2008 im Deutschen Ärzteblatt [DÄBl. 2008, A-2173]).
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