27.03.2020 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
BGH: Keine Beweiserleichterungen für Patienten bei Gutachterhaftung
| Wenn Ärzte, die ein medizinisches Gutachten verfasst haben, später verklagt werden, gelten keine Beweiserleichterungen zugunsten der Patientenseite. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit aktuellem Beschluss vom 30.01.2020 (Az. III ZR 91/19) klargestellt. |
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