18.10.2018 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Klinikdirektor lässt sich bestechen und sieht sich dennoch als Opfer
| Ein ärztlicher Klinikdirektor und Universitätsprofessor ließ sich für die bevorzugte Behandlung von Kassenpatienten eine gesonderte Vergütung in bar bezahlen, ohne Wahlleistungsvereinbarungen und Behandlungsverträge mit diesen abzuschließen. Er wurde deshalb wegen Bestechlichkeit in 21 Fällen (davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Nötigung) sowie wegen Steuerhinterziehung strafrechtlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und ist aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden. Nichtsdestotrotz ... |
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